Die Pflichten des Beratenen
Die Beratung verursacht Kosten, im Einzelfall sogar sehr hohe Kosten. Und weil die Beratungskapazität begrenzt ist, stellt die Beratung gewissermaßen ein Privileg dar, das nicht alle Beratungswilligen zur gleichen Zeit genießen können.
Aus diesem Grund muss die Beratung organisiert werden, es müssen feste Termine vereinbart werden und diese müssen von beiden Seiten – dem Beratenden und dem Beratenen – auch eingehalten werden. Wer seinen Beratungstermin verpasst, muss bei der derzeitigen Kapazität am Karlsgymnasium mindestens eine Woche, in vielen Fällen sogar mehrere Wochen auf den nächsten Termin warten. Denn schließlich gilt das Prinzip:
„Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.“ Wer einen Termin hat, darf nicht durch andere verdrängt werden, denn jeder Betroffene empfindet seine eigene Situation als die Wichtigste.
Es kommt leider immer wieder vor, dass gerade die betroffenen Schüler ihre Beratungstermine „verschwitzen“…
Liebe Eltern, machen Sie Ihrem Kind bitte, bitte eindringlich klar, dass die Beratung eine schulische Veranstaltung ist. Man könnte das mit einem Wahlpflichtkurs vergleichen. Und Schwänzen kann hier zu einer Schulstrafe führen!